Brandschutz im Industriebau

Wir erstellen für Sie Brandschutznachweise für Ihren Industriebau im Bestand oder Neubau gemäß den Anforderungen der Industriebaurichtlinie. Der Gesetzgeber lässt hierbei drei Möglichkeiten der Nachweisführung zu:

  • Verfahren ohne Brandlasterermittlung (Abschnitt 6 IndBauRL)
  • Verfahren mit Brandlastermittlung (Abschnitt 7 IndBauRL) in Verbindung mit der DIN 18230
  • Methoden des Brandschutzingenieurwesens

Hierbei können wir auf ein großes Know-How für alle drei Nachweisvarianten für kleine und mittlere sowie für Großunternehmen zurückgreifen.

Bereits im Vorfeld beraten wir Sie sehr gern über das für Sie wirtschaftlichste und nachhaltigste Verfahren. Auch nach Projektabschluss stehen wir Ihnen sehr gern beratend für das Bauvorhaben in der Umsetzungsphase begleitend zur Seite.


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